Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Fristen

  • 1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH (im Folgenden „Fördergesellschaft“) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und anlässlich der Bestellung einbezogenen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Fördergesellschaft nicht an, es sei denn, sie hätte zuvor ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt.

  • 1.2 Sofern in diesen AGB von "Verbrauchern" die Rede ist, ist dies jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). "Unternehmer" ist dagegen eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). "Besteller" im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss

  • Der Vertrag kommt entweder dadurch zustande, dass der Besteller seine Bestellung in Textform der Förderge-sellschaft zusendet (Angebot) und die Fördergesellschaft die Bestellung bestätigt oder spätestens dadurch, dass die Fördergesellschaft die bestellte Ware oder Tickets zu einer Veranstaltung innerhalb von 6 Wochen seit Angebotszugang (aber jedenfalls rechtzeitig vor einer Veranstaltung) an den Besteller übersendet (Annahme).

§ 3 Lieferbedingungen

  • 3.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt bei Lieferungen von bestellten Gegenständen die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich in Textform zugesagt wurde. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Fördergesellschaft schuldhaft herbeigeführt worden sind.

  • 3.2 Lieferungen erfolgen solange der Vorrat reicht. Dies gilt auch für Tickets für Veranstaltungen; diese werden in der Regel nur online (aber auch ausdruckbar) ausgestellt.

  • 3.3 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über. Dies gilt auch im Falle der Teillieferung.

  • 3.4 Verkäufe ins Ausland erfolgen im Regelfall nur gegen Vorkasse (inkl. Versandkosten).

§ 4 Preise und Versandkosten

  • 4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.

  • 4.2 Bei Auslandsbestellungen können andere Regelungen zur Umsatzsteuer gelten.
  • 4.3 Der Besteller trägt die Versandkosten in der im Angebot gesondert aufgeführten Höhe. Für lediglich online ausgestellte Veranstaltungstickets werden keine Versandkosten erhoben.

Siehe auch Versandkosten

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

  • 5.1 Der Kaufpreis (ggf. inklusive Versandkosten) ist sofort mit Lieferung und Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Der Kaufpreis ist per Überweisung auf das in der Rechnung benannte Konto der Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH zu zahlen bzw. über die im Bestellvorgang ausgewiesenen Zahlungswege. Die Fördergesellschaft kann in begründeten Fällen Lieferung gegen Vorkasse verlangen.

  • 5.2 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Fördergesellschaft berechtigt, Unternehmern i. S. d. § 14 BGB gegenüber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz, Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB demgegenüber in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls der Fördergesellschaft ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Fördergesellschaft berechtigt, diesen geltend zu machen.

  • 5.3 Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug, so behält sich die Fördergesellschaft vor, pauschale Mahn-gebühren als Verzugsschaden in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu erheben. Dem Besteller wird der Nach-weis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist.


§ 6 Widerrufsrecht

  • 6.1 Ist der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufsrecht gem. § 312g BGB i. V. m. § 355 BGB. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (vgl. § 1.2).

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Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, Telefax: +49 30 20 314-560, E-Mail: bestellungen@fg-holzbau.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein-schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs-mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung
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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH
Kronenstraße 55-58
10117 Berlin
E-Mail: bestellungen@fg-holzbau.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

........................................................................................................

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

........................................................................................................

— Name des/der Verbraucher(s)

........................................................................................................

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

........................................................................................................

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier).

........................................................................................................

— Datum .............................................................

(*) Unzutreffendes streichen

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  • 6.2 Ein Widerruf ist auch durch Rücksendung der Ware an die Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH, Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin möglich. Schickt der Besteller die Ware innerhalb der gesetzlichen Wider-rufsfrist von 14 Tagen ab Zugang der Ware ohne jegliche Erklärung an die Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH zurück, so betrachten wir dies als Widerruf des Vertrags. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus.

  • 6.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

    zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Besteller maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind,

    zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

    zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,

    über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (Veranstaltungstickets)

Siehe auch > Widerrufsbelehrung


§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung

  • Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Unberührt bleibt das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB von Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

  • Bei Geschäften mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche im Eigentum der Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH. Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB gegenüber gilt dies nur bis zur Begleichung des Anspruches aus dem betroffenen Kaufvertrag.


§ 9 Mängelrechte

  • 9.1 Die Ansprüche des Bestellers bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre.

  • 9.2 Ist der Besteller Unternehmer i. S. d § 14 BGB und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Fördergesellschaft oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fördergesellschaft oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  • 9.3 In Verträgen mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB kann die Fördergesellschaft zunächst auf Nacherfüllung bestehen. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten.


§ 10 Haftung

  • 10.1 Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unbe-rührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet die Fördergesellschaft nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  • 10.2 Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH.

  • 10.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.


§ 11 Datenschutz

  • Zur Auftragsbearbeitung werden Adresse sowie auftragsbezogene Daten gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der DSGVO). Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

Siehe auch >Datenschutzerklärung

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. In Verträgen mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung Berlin. Die Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

§ 13 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Berlin, im Juli 2024
   

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